Praxis für Sprach- und Lerntherapie Dr. Dorothea Bischof

Erstanmeldung Sprachtherapie

In meiner Praxis werden Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen behandelt.

Für die sprachtherapeutische Behandlung benötigen Sie immer eine ärztliche Heilmittelverordnung, sowohl bei den gesetzlichen als auch bei den privaten Krankenkassen.

Verschiedene Ärztegruppen können diese Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie ausstellen (z.B. Kinderärzte, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Phoniater, Neurologen, Internisten, Hausärzte, Kieferorthopäden/Zahnärzte).

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten haben oder abgesprochen haben eine Heilmittelverordnung zu erhalten, setzen Sie sich gerne mit mir telefonisch in Kontakt.

Erstanmeldung Lerntherapie

Lerntherapie ist in Deutschland nicht im Heilmittelkatalog anerkannt und kann daher nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden, obwohl die dahinterstehenden Störungsbilder z.B. in der ICD-11 als Krankheit anerkannt sind. In bestimmten Fällen übernimmt das Jugendamt die Kosten einer Therapie.

Sollte für Ihr Kind bereits eine Kostenübernahme durch das Jugendamt bestehen oder Sie sich entschieden haben die Lerntherapien selbst zu bezahlen, setzen Sie sich gerne mit mir telefonisch in Verbindung.

Sollten Sie inhaltliche oder organisatorische Fragen zur Lerntherapie haben, können Sie mich natürlich auch gerne kontaktieren.